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Ihr spezialisierter Anwalt für Steuerrecht in der Schweiz

Steuerstreitigkeiten erfordern Präzision und Diskretion. Wir schützen Ihre Interessen bei Einsprachen, Nachsteuerverfahren und komplexen Steuerfragen. Vom ersten Bescheid bis zur straflosen Selbstanzeige: Wir bieten Ihnen die nötige Rechtssicherheit gegenüber dem Steueramt.

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Anwalt Steuerrecht Schweiz

Post vom Steueramt löst oft Stress aus. Wir sorgen für Waffengleichheit. Ob ungerechtfertigte Aufrechnungen, komplexe Nachsteuerverfahren oder die Frage nach der straflosen Selbstanzeige: Wir prüfen Ihre Situation nüchtern und setzen Ihr Recht durch.

Wir helfen bei
  • Einsprachen gegen Veranlagungen
  • Nachsteuer & Steuerstrafverfahren
  • Strafloser Selbstanzeige
  • MWST-Revisionen & Komplexes
Ihr Vorteil
  • Ehrliche Chancen-Einschätzung
  • Vermeidung von Bussgeldern
  • Fristenwahrung (Existenziell!)
  • Kommunikation mit dem Amt
Ersteinschätzung (Telefon/Video) Was kostet das? ↓

Was kostet ein Steueranwalt?

Viele Klienten zögern aus Angst vor Kosten. Unsere Philosophie ist Transparenz: Wir besprechen das Honorar, bevor es entsteht.

  • Erstberatung: Oft reicht eine kurze Analyse (pauschal oder nach Aufwand ca. CHF 200–300), um zu klären: "Lohnt sich eine Einsprache überhaupt?"
  • Verfahren: Wir arbeiten meist auf Stundenbasis (CHF 250.– bis 450.–). Bei reinen Geldstreitigkeiten (Steuern sind Geldstreitigkeiten) übernehmen Rechtsschutzversicherungen oft nur die Beratung, nicht den Prozess. Wir klären das für Sie ab.
Hand aufs Herz: Wenn es um eine Steuerdifferenz von CHF 500.– geht, raten wir Ihnen fairerweise von einem Anwalt ab. Geht es aber um Einschätzungsfragen bei Immobilien, Unternehmensbewertungen oder Nachsteuern, ist das Honorar meist ein Bruchteil der gesparten Steuer/Busse.

Die Veranlagung ist falsch – was tun?

Steuerkommissäre machen Fehler. Sie streichen Berufsauslagen pauschal oder schätzen Einkommen viel zu hoch ein ("Ermessensveranlagung"). Grundsätzlich haben Sie 30 Tage Zeit für eine Einsprache. Verpassen Sie diese Frist, wird die Rechnung meist rechtskräftig – auch wenn sie inhaltlich falsch ist.

Frist verpasst? Der "Notausgang"

Es gibt eine seltene Ausnahme: Die Nichtigkeit. Das Bundesgericht entscheidet in ständiger Rechtsprechung (z.B. BGE 138 II 501), dass eine Verfügung unwirksam ist, wenn ihr ein Mangel anhaftet, der besonders schwer und offensichtlich ist.

Aktuelle Praxis (2024): Besonders bei reinen Schätzungen (Ermessensveranlagungen) hat das Bundesgericht präzisiert (BGer 9C_673/2023), dass Nichtigkeit vorliegt, wenn eine "qualifizierte inhaltliche Unrichtigkeit" UND eine "gravierende verfahrensrechtliche Verfehlung" zusammenkommen.
Das heisst: Wir prüfen auch bei alten, «verpassten» Fällen, ob dieser Rettungsanker greift.

Unser Standard-Vorgehen:
Wir fordern Akteneinsicht. Oft stehen in den internen Notizen der Steuerbehörde Gründe, die in der Verfügung fehlen. Auf dieser Basis begründen wir die Einsprache fundiert oder prüfen die Nichtigkeit.

Angst vor Entdeckung? Die straflose Selbstanzeige

Der automatische Informationsaustausch (AIA) deckt heute fast jedes ausländische Konto auf. Wer Vermögen nicht deklariert hat, lebt gefährlich. In der Schweiz gibt es eine «goldene Brücke»: Die einmalige straflose Selbstanzeige.

Beispielrechnung: Nicht deklariertes Konto (Vermögen CHF 200'000)

Szenario Nachsteuer (ca.) Busse (Strafe) Fazit
Amt entdeckt es zuerst CHF 15'000 + CHF 15'000 (ca.)
(oft 1x der Nachsteuer)
Teuer & Strafregister
Selbstanzeige (Sie handeln) CHF 15'000 CHF 0.–
(Straffreiheit)
Nur Steuern zahlen

*Dies ist ein vereinfachtes Beispiel. Hinzu kommen Verzugszinsen. Wichtig: Die Selbstanzeige muss vollständig sein und eingereicht werden, bevor die Behörde Wind davon bekommt. Wir helfen Ihnen, die Unterlagen diskret vorzubereiten.

Unternehmen & MWST: Das Minenfeld

Für Selbständige und KMU ist die MWST das grösste Risiko. Eine MWST-Revision prüft oft 5 Jahre rückwirkend. Ein kleiner systematischer Fehler (z.B. Vorsteuer falsch abgezogen) summiert sich über 5 Jahre schnell auf sechsstellige Beträge.

  • Privatanteile: Das Auto oder das Geschäftsessen richtig verbuchen.
  • Saldosteuersatz: Lohnt er sich noch? Wir rechnen nach.
  • International: Export/Import und Dienstleistungen ins Ausland.

Frist läuft ab?

Haben Sie eine Verfügung erhalten? Warten Sie nicht bis zum 29. Tag. Je früher wir eingeschaltet werden, desto besser können wir eine Fristerstreckung erwirken oder die Einsprache vorbereiten.

Sofort Kontakt und Offerte

Checkliste: Was wir von Ihnen brauchen

Damit wir effizient (und kostenschonend) arbeiten können, helfen folgende Unterlagen:

  • Die Veranlagungsverfügung (das "Urteil" des Steueramtes).
  • Die eingereichte Steuererklärung inkl. Beilagen.
  • Begründung/Briefe der Steuerbehörde (oft separat zur Rechnung).
  • Bei Selbstanzeige: Bankbelege der letzten 10 Jahre (wir sagen Ihnen genau, welche).

Wie wir Sie unterstützen

Telefon

Die schnelle "Triage". Lohnt sich ein Anwalt? Was sind die ersten Schritte? Ideal bei Fristdruck.

Ersteinschätzung (Telefon/Video) ⟶

Analyse

Wir prüfen Ihre Veranlagung oder Situation schriftlich und geben eine klare Empfehlung ab.

Schriftliche Anfrage ⟶

Vertretung

Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Steueramt. Sie müssen nicht mehr diskutieren.

Online Anwalt ⟶

Rechtlicher Hinweis: Steuerrecht ist kantonal unterschiedlich. Diese Informationen dienen der Übersicht und ersetzen keine individuelle Beratung. Stand: 2026.


gavel Online-Anwaltskanzlei ⟶
  • call Telefonische-/Video-Rechtsberatung ⟶
  • edit_note Schriftliche Rechtsberatung ⟶
  • fact_check Vertragsprüfung ⟶
  • note_add Vertrag erstellen lassen ⟶

Inhalt

  1. Kosten & Honorare
  2. Einsprache & Fehler
  3. Rechenbeispiel: Selbstanzeige
  4. Unternehmen & MWST
  5. Unterlagen Checkliste
  6. Hilfe anfordern

Warum SwissAnwalt?

  • ✓ Erfahrung mit Steuerämtern
  • ✓ Pragmatische Lösungen
  • ✓ Keine unnötigen Prozesse

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