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Anwalt für Urheberrecht in der Schweiz

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Symbolbild zum Urheberrecht Schweiz

Klarheit im Urheberrecht – wir unterstützen Sie beim Schutz Ihrer Werke, der Prüfung von Lizenzen und der Abwehr oder Durchsetzung von Ansprüchen. Pragmatisch, rechtssicher und mit Fokus auf digitale Geschäftsmodelle.

Typische Anliegen
  • Abmahnung wegen Bildnutzung erhalten,
  • Lizenzverträge (Software, Content) erstellen,
  • Eigene Rechte gegen Kopien schützen,
  • KI-Nutzung & Open-Source-Compliance.
Ihr Mehrwert
  • Schnelle Einschätzung der Rechtslage,
  • Vermeidung teurer Gerichtsprozesse,
  • Rechtssichere Vertragsgestaltung,
  • Effiziente Beweissicherung.

Erste Rückmeldung i. d. R. innerhalb eines Werktags. Wir helfen Ihnen, den Fokus auf Ihr Kerngeschäft zu legen, statt in langwierigen Urheberstreitigkeiten festzustecken.

  • ✓ Transparent
  • ✓ Schweizer URG
  • ✓ Soforthilfe bei Abmahnung

Grundlagen: Was ist geschützt?

Das Urheberrecht schützt Werke. Ein Werk ist eine geistige Schöpfung mit individuellem Charakter, die einen Bezug zu Literatur oder Kunst hat. Dazu gehören Texte, Fotos, Musik, Videos, aber auch Software-Code, Grafiken und architektonische Pläne.

Wichtig ist das Prinzip der Schöpfungshöhe: Eine blosse Idee ist nicht geschützt, erst ihre konkrete Umsetzung. Der Schutz entsteht in der Schweiz automatisch im Moment der Erschaffung. Es gibt kein Register (wie beim Markenrecht), in das man ein Werk eintragen müsste.

Merksatz: Erst Schöpfung, dann Schutz. Ohne Individualität kein Urheberrecht – ein einfacher Standard-Satz ist meist noch kein Werk.

Die Rechte des Urhebers

Das Urheberrecht gliedert sich in zwei Bereiche:

1. Verwendungsrechte (Vermögensrechte)

Nur Sie entscheiden, wer Ihr Werk vervielfältigen, verbreiten, senden oder online zugänglich machen darf. Jede Nutzung durch Dritte benötigt im Grundsatz Ihre Zustimmung (Lizenz).

2. Urheberpersönlichkeitsrechte

Dies betrifft die ideelle Bindung zum Werk. Sie haben das Recht, als Urheber genannt zu werden und sich gegen Entstellungen Ihres Werks zu wehren. Dieses Recht kann nicht einfach „verkauft“ werden, es bleibt eng mit Ihrer Person verknüpft.

Schranken: Was andere dürfen

Das Urheberrecht ist kein absolutes Verbotsschild. Es gibt gesetzliche Ausnahmen, die sogenannten Schranken:

  • Privatgebrauch: Im engen privaten Kreis (Familie, Freunde) dürfen Werke genutzt und kopiert werden. Für Firmen gilt dies nicht!
  • Zitatrecht: Man darf Teile eines Werks übernehmen, um sich damit inhaltlich auseinanderzusetzen. Ein Zitat nur zur Dekoration ist nicht zulässig.
  • Berichterstattung: Im Rahmen aktueller Ereignisse dürfen Werke kurz eingeblendet werden.
Achtung: Die Schranken sind eng gefasst. „Ich habe die Quelle angegeben“ macht eine illegale Kopie nicht legal.

Nutzung & Lizenzen

Wer fremde Inhalte nutzen will, braucht eine Lizenz. Ein Lizenzvertrag regelt genau:

  • Umfang: Wo darf es genutzt werden (Webseite, Social Media, Print)?
  • Dauer: Für wie lange (1 Jahr, zeitlich unbegrenzt)?
  • Exklusivität: Darf nur ich das Bild nutzen oder auch andere?

Besonders heikel sind „Gratis-Bilder“ aus dem Internet. Oft sind die Lizenzbedingungen unklar, was zu teuren Abmahnungen führen kann.

Urheberrecht im Job

Wer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses Werke erschafft (z. B. Texte für die Firmen-Website), behält zwar theoretisch das Urheberrecht, der Arbeitgeber erhält aber von Gesetzes wegen die notwendigen Nutzungsrechte.

Software-Spezialfall: Bei Computerprogrammen gehen die ausschliesslichen Verwendungsrechte im Arbeitsverhältnis direkt auf den Arbeitgeber über.

Vorgehen bei Verletzungen

Wenn jemand Ihr Werk ohne Erlaubnis nutzt oder Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist kühler Kopf gefragt:

  1. Beweissicherung: Screenshots machen, URLs speichern, Datum notieren.
  2. Analyse: Besteht wirklich ein Schutz? Greift eine Schranke (z. B. Zitat)?
  3. Reaktion: Bei Abmahnung nicht voreilig unterschreiben. Bei eigenen Verletzungen: Sachliche Aufforderung zur Löschung (Takedown) oder Schadenersatz fordern.

FAQ

Darf ich Bilder von Google Bilder nutzen?

Nein, fast alle Bilder dort sind urheberrechtlich geschützt. Die reine Auffindbarkeit über Google bedeutet keine Nutzungserlaubnis.

Wie lange gilt der Urheberschutz?

In der Regel bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Bei Computerprogrammen sind es 50 Jahre.

Was ist eine Lizenzanalogie?

Das ist die Methode zur Berechnung des Schadenersatzes: Man fragt, was ein vernünftiger Nutzer vernünftigerweise für diese Lizenz bezahlt hätte.

Glossar

URG
Das Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.
Individualität
Das entscheidende Kriterium für den Werkschutz – das Werk muss sich vom Alltäglichen abheben.
Takedown-Notice
Die formelle Aufforderung an einen Provider oder Nutzer, rechtswidrige Inhalte zu entfernen.

Wie wir helfen – schnell & pragmatisch

Telefon

Sofort-Check bei Abmahnungen oder dringenden Lizenzfragen.

Online

Prüfung von Verträgen oder Erstellung von Takedown-Schreiben.

Vertretung

Durchsetzung von Schadenersatz oder Abwehr unberechtigter Forderungen.

Kurzberatung ⟶
Schriftliche Auskunft ⟶
Mandat starten ⟶

Fazit

Urheberrecht im digitalen Zeitalter ist komplex, aber beherrschbar. Ob Schöpfer oder Nutzer: Wer die Spielregeln kennt und dokumentiert, vermeidet die grössten Risiken.


Wichtiger Hinweis: Die Inhalte dienen allgemeinen Informationszwecken und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

Inhalt

  1. Was ist geschützt?
  2. Die Rechte des Urhebers
  3. Schranken (Zitate etc.)
  4. Nutzung & Lizenzen
  5. Urheberrecht im Job
  6. Vorgehen bei Verletzungen
  7. FAQ
  8. Glossar
Stand: 18. Dezember 2025

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