Anwalt für Erbrecht in der Schweiz
Wir beraten und vertreten Sie bei Testament, Pflichtteil, Erbvertrag, Erbteilung und Erbstreit – vorausschauend in der Nachlassplanung und konsequent im Konfliktfall.
Im Erbrecht geht es um Vermögen, Familie und oft um erhebliche emotionale Belastung. Wir helfen Ihnen, Fehler bei Testament, Pflichtteil und Erbteilung zu vermeiden, und setzen Ihre Ansprüche durch, wenn bereits Streit besteht. Ob Nachlassplanung zu Lebzeiten oder Vertretung nach einem Todesfall: Wir schaffen Klarheit, Struktur und rechtssichere Lösungen.
- Erbstreit und Blockaden auflösen
- Testamente rechtssicher gestalten
- Pflichtteilsansprüche durchsetzen oder abwehren
- Unternehmensnachfolge sauber regeln
- Klare Ersteinschätzung zu Chancen und Risiken
- Transparente Kosten vor Mandatsbeginn
- Pragmatische Lösungen vor einem Prozess
- Schweizweite Beratung und Vertretung
Wann lohnt sich ein Anwalt für Erbrecht?
Juristische Unterstützung lohnt sich insbesondere dann, wenn ein Testament erstellt oder geprüft, ein Pflichtteil berechnet, eine Erbengemeinschaft auseinandergesetzt oder ein Erbstreit aussergerichtlich oder gerichtlich gelöst werden soll. Gerade bei Immobilien, Unternehmen, Patchwork-Familien oder Konkubinat greifen Standardlösungen oft zu kurz.
- Nachlassplanung: Testament, Erbvertrag, Begünstigung von Ehepartner oder Konkubinatspartner
- Im Todesfall: Testament eröffnen, Erbschein, Ausschlagung, Sicherung der Erbmasse
- Bei Streit: Pflichtteil, Ausgleichung, Herabsetzung, Teilung, Blockaden in der Erbengemeinschaft
Grundlagen: Was gehört wirklich zum Nachlass?
Bevor verteilt wird, muss gerechnet werden. Viele Erben (und Laien) machen den Fehler, einfach das Bankkonto am Todestag anzuschauen. Aus anwaltlicher Sicht ist das zu kurz gegriffen.
Der entscheidende Vor-Schritt: Das Güterrecht.
Bei verheirateten Paaren gehört oft die Hälfte des Vermögens gar nicht in den Nachlass, sondern gehört dem überlebenden Partner bereits aus der Ehe.
Erst was danach übrig bleibt, ist die Erbmasse.
Kosten für einen Anwalt im Erbrecht in der Schweiz
Die Sorge vor hohen Anwaltskosten ist verständlich. Deshalb setzen wir auf klare Transparenz, bevor Aufwand entsteht. In der Schweiz sind insbesondere folgende Modelle üblich:
- Erstberatung (Pauschal): Für eine erste Analyse (ca. 45-60 Min.) und Prüfung von Dokumenten bieten wir oft Pauschalen an.
- Stundenhonorar: Für die laufende Vertretung (z.B. Erbteilung) liegt der Ansatz je nach Komplexität und Streitwert meist zwischen CHF 250.– und CHF 450.–.
- Rechtsschutz: Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Wir klären kostenlos ab, ob diese zumindest die Beratungskosten übernimmt (im Erbrecht oft gedeckelt).
Tipp: Ein gut aufgesetztes Testament kostet heute ein paar hundert Franken. Ein Erbstreit ohne Testament kostet oft Zehntausende.
Gesetzliche Erbfolge in der Schweiz: Wer erbt ohne Testament?
Ohne Testament gilt das Gesetz. Das Schweizer Erbrecht (ZGB) favorisiert die Blutsverwandtschaft und den Ehepartner.
- 1. Parentel (Nachkommen): Kinder und Enkel.
- 2. Parentel (Eltern): Wenn keine Kinder da sind, erben Eltern oder Geschwister.
- Ehepartner: Erbt immer mit, die Quote variiert (50% neben Kindern, 75% neben Eltern).
Pflichtteil im Schweizer Erbrecht: Quoten und Beispiel
Der Pflichtteil ist der "Eiserne Vorrat", den Sie nahen Angehörigen (Kindern, Ehegatten) nicht entziehen können – ausser bei extremen Verfehlungen ("Enterbung"). Seit der Erbrechtsrevision 2023 sind die Pflichtteile der Kinder kleiner geworden, was Ihnen mehr Freiheit gibt.
Beispielrechnung: Ehepaar mit 2 Kindern (Vermögen CHF 1'000'000)
| Person | Gesetzlicher Anspruch | Pflichtteil (Minimum) |
|---|---|---|
| Ehepartner | 50% (500k) | 25% (250k) |
| Kind 1 | 25% (250k) | 12.5% (125k) |
| Kind 2 | 25% (250k) | 12.5% (125k) |
| Freie Quote (Rest) | 0% | 50% (500k) |
*Das bedeutet: Über die 50% "Freie Quote" können Sie im Testament frei verfügen (z.B. alles dem Partner geben oder an eine Stiftung spenden).
Ist Ihr Testament "wasserdicht"?
Formfehler machen Testamente oft ungültig. Lassen Sie uns Ihren Entwurf kurz prüfen, bevor Sie unterschreiben. Das schafft Sicherheit.
Testament oder Erbvertrag: Was ist im Erbrecht sinnvoll?
Als Anwälte empfehlen wir je nach Situation unterschiedliche Instrumente:
- Das eigenhändige Testament
- Schnell gemacht, aber fehleranfällig. Wichtig: Es muss von A bis Z handschriftlich sein (kein Computer!), mit Datum und Unterschrift. Ortsangabe nicht vergessen.
- Der Erbvertrag (Öffentliche Beurkundung)
- Sinnvoll, wenn alle Beteiligten einverstanden sind (z.B. Erbverzicht der Kinder zugunsten der Mutter). Ist bindend und kann nicht einseitig geändert werden. Bietet die höchste Rechtssicherheit.
Todesfall: Die ersten rechtlichen Schritte im Erbrecht
Wenn der Trauerfall eintritt, müssen Angehörige trotz Schmerz funktionieren. Hier eine Checkliste, was rechtlich Priorität hat:
- Testament suchen & einreichen: Wer ein Testament findet, ist gesetzlich verpflichtet, es sofort der Behörde abzugeben.
- Ausschlagung prüfen (3 Monate Frist): Wenn Sie vermuten, dass der Nachlass überschuldet ist, haben Sie nur 3 Monate Zeit, das Erbe auszuschlagen. Handeln Sie nicht vorschnell (keine Rechnungen vom Konto des Verstorbenen zahlen, das gilt als Annahme!).
- Erbschein bestellen: Ohne diesen Ausweis gibt die Bank keine Konten frei.
Erbstreit und blockierte Erbengemeinschaft: Was tun?
Das Schweizer Recht verlangt bei der Erbteilung grundsätzlich Einstimmigkeit. Das bedeutet: Ein einzelner Erbe kann den Vollzug blockieren. Genau das ist einer der häufigsten Gründe, weshalb Mandanten anwaltliche Unterstützung suchen.
Unsere Strategie in solchen Fällen:
1. Versachlichung: Wir trennen Emotionen von Zahlen.
2. Druck durch Fakten: Wir zeigen dem blockierenden Erben auf, dass eine Erbteilungsklage lang und teuer wird – und sich eine Einigung meist lohnt.
3. Prozess: Wenn nichts hilft, setzen wir Ihre Ansprüche gerichtlich durch.
FAQ zum Erbrecht in der Schweiz
Brauche ich zwingend einen Notar?
Für ein Testament nicht (handschriftlich reicht). Für einen Erbvertrag oder wenn Grundstücke im Spiel sind: Ja. Wir bereiten die Verträge vor und koordinieren den Termin für Sie.
Wie kann ich Schenkungen zu Lebzeiten ausgleichen?
Das nennt sich "Erbvorbezug". Wichtig ist, schriftlich festzuhalten, ob dieser Betrag später beim Erbe angerechnet werden muss (Ausgleichungspflicht) oder nicht. Ohne Schriftlichkeit gibt es später fast immer Streit.
Wie hoch ist der Pflichtteil der Kinder seit 2023?
Seit der Revision des Schweizer Erbrechts beträgt der Pflichtteil der Nachkommen grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Dadurch ist die frei verfügbare Quote grösser geworden.
Erbt mein Konkubinatspartner automatisch?
Nein. Ohne Testament oder Erbvertrag hat der Konkubinatspartner kein gesetzliches Erbrecht. Wer den Partner absichern will, muss das aktiv regeln.
Gilt ein Testament auf einem Zettel?
Ja, wenn es handschriftlich, datiert und unterschrieben ist. Aber: Zettel gehen verloren. Wir empfehlen, Testamente bei der Gemeinde oder beim Anwalt zu hinterlegen.
Wie wir Sie unterstützen
Telefon
Die schnelle "Triage". Lohnt sich ein Anwalt? Was sind die ersten Schritte? Ideal bei Fristdruck.
Analyse
Wir prüfen Testament, Erbvertrag, Korrespondenz oder Ihre konkrete Nachlasssituation schriftlich und geben eine klare Empfehlung ab.
Vertretung
Wir übernehmen Verhandlungen mit Miterben, Behörden und Gegenanwälten und vertreten Sie nötigenfalls vor Gericht.
Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung. Fristen und Sachverhalte im Erbrecht sind komplex. Stand der Informationen: 2026.
Inhalt
Schwerpunkte im Erbrecht
- ✓ Testament & Erbvertrag
- ✓ Pflichtteil & Erbteilung
- ✓ Erbstreit & Erbengemeinschaft