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Kündigung erhalten – was jetzt?

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Person liest Kündigungsschreiben – anwaltliche Hilfe bei Kündigung Schweiz

Eine Kündigung muss nicht das letzte Wort sein

Eine Kündigung trifft oft unerwartet – und wirft sofort viele Fragen auf. Ist die Kündigung überhaupt gültig? Wurden Fristen eingehalten? Haben Sie Anspruch auf mehr, als Ihnen angeboten wurde?

Bevor Sie handeln, lohnt es sich, die Situation nüchtern zu prüfen. Diese Seite erklärt Ihnen, worauf es jetzt ankommt – und wie ein Anwalt konkret helfen kann.

Jetzt prüfen
  • Wurde die Kündigungsfrist eingehalten?
  • Liegt ein Kündigungsschutz vor (Krankheit, Schwangerschaft)?
  • Ist die Kündigung missbräuchlich?
Diese Seite bietet
  • Erklärung der wichtigsten Fristen,
  • Wann eine Kündigung anfechtbar ist,
  • Welche Beratung jetzt sinnvoll ist.
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Fristen laufen.
Bei missbräuchlicher Kündigung haben Sie 180 Tage ab Ende der Kündigungsfrist. Lassen Sie Ihren Fall jetzt prüfen – zur Rechtsberatung.

Was Sie jetzt sofort prüfen sollten

Kündigungsfrist

In der Schweiz gelten je nach Dienstjahren gesetzliche Fristen von 1 bis 3 Monaten auf Ende eines Monats. Wurde die Frist nicht eingehalten, ist die Kündigung anfechtbar.

Kündigungsschutz

Wurden Sie während einer Krankheit, Schwangerschaft, Militärdienstleistung oder eines laufenden Unfallverfahrens gekündigt? In diesen Perioden ist eine Kündigung nichtig.

Schriftlichkeit

Wurde die Kündigung schriftlich ausgesprochen? Wurde ein Grund genannt – und wenn ja: Stimmt dieser? Das ist entscheidend für eine allfällige Anfechtung.

Wann ist eine Kündigung missbräuchlich?

Das Schweizer Obligationenrecht (OR Art. 336) schützt Arbeitnehmer vor Kündigungen aus persönlichen Gründen. Eine Kündigung gilt als missbräuchlich, wenn sie beispielsweise ausgesprochen wird wegen:

  • Gewerkschaftszugehörigkeit oder Gewerkschaftstätigkeit,
  • Geltendmachung von Rechten (z. B. Lohnforderung),
  • Militär- oder Zivildienst.
  • Schwangerschaft oder Mutterschaft,
  • Persönliche Merkmale (Herkunft, Religion, Lebensform),
  • Behinderung oder chronische Krankheit.
Was ist die Folge?
Wer eine missbräuchliche Kündigung nachweist, kann eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen fordern. Die Stelle zurückzuerhalten ist im Schweizer Recht jedoch die Ausnahme, nicht die Regel.

Wichtig: Die Klage muss innert 180 Tagen nach Ablauf der Kündigungsfrist eingereicht werden. Diese Frist läuft – auch wenn Sie noch unschlüssig sind.

Was Sie konkret tun können

Sie müssen das nicht alleine durchdenken. Ein erstes Gespräch mit einem Anwalt kostet wenig – und gibt Ihnen Klarheit darüber, ob und wie Sie reagieren sollten.

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Telefonberatung (10–20 Min.)

ab CHF 49

Schildern Sie Ihre Situation direkt einem Anwalt. Sie erhalten eine erste rechtliche Einschätzung und wissen sofort, ob weiteres Handeln sinnvoll ist. Ohne Risiko, ohne Verpflichtung.

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Dokumentiert

Sie beschreiben Ihren Fall schriftlich, reichen Unterlagen ein – ein Anwalt prüft alles und gibt Ihnen eine dokumentierte Antwort. Ideal wenn Sie alles schwarz auf weiss haben möchten.

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Vollständige anwaltliche Vertretung

Bei Anfechtung

Wenn Sie die Kündigung anfechten oder eine Entschädigung fordern möchten, übernimmt Ihr Anwalt den gesamten Prozess – von der Korrespondenz mit dem Arbeitgeber bis zur allfälligen Klage.

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Häufige Fragen nach einer Kündigung

Nein – Sie müssen nichts unterschreiben. Die Kündigung ist rechtswirksam, sobald sie Ihnen zugegangen ist, unabhängig davon ob Sie sie bestätigen oder nicht.

Wichtig: Unterschreiben Sie keine Dokumente, in denen Sie gleichzeitig auf Ansprüche verzichten oder einer verkürzten Kündigungsfrist zustimmen. Solche Klauseln verstecken sich manchmal in scheinbar harmlosen Empfangsbestätigungen.

Ja – wenn sie missbräuchlich ist. Die Stelle zurückzuerhalten ist im Schweizer Recht kaum möglich; in der Regel geht es um eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen. Ein Anwalt kann einschätzen, wie realistisch eine Anfechtung in Ihrem konkreten Fall ist.

Grundsätzlich ja – ausser der Arbeitgeber stellt Sie frei. Verweigern Sie die Arbeit ohne Freistellung, riskieren Sie eine fristlose Entlassung, was Ihre Position erheblich schwächt.

Melden Sie den Fall zuerst Ihrer Versicherung. In vielen Fällen übernimmt diese die Anwaltskosten ganz oder teilweise. SwissAnwalt arbeitet mit Rechtsschutzversicherungen zusammen – sprechen Sie uns darauf an.

Bei missbräuchlicher Kündigung läuft die Klagefrist 180 Tage nach Ablauf der Kündigungsfrist ab. Das klingt lang – ist es aber nicht, wenn man Beweise sichern, Dokumente zusammenstellen und einen Anwalt mandatieren muss. Je früher Sie handeln, desto besser Ihre Position.

Fazit

Eine Kündigung ist kein Urteil – aber sie hat Fristen. Ob Ihre Kündigung korrekt war, ob Sie mehr erhalten könnten und wie Sie vorgehen sollten: Das lässt sich oft in einem kurzen Gespräch klären.

Jetzt Beratung starten – ohne Wartezeit.


Hinweis

Wichtiger Hinweis:
Diese Seite dient reinen Informationszwecken. Die Inhalte ersetzen keine anwaltliche Beratung im Einzelfall.

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Inhalt

Was sofort prüfen? Missbräuchliche Kündigung Was kann ich tun? Häufige Fragen Fazit

Sofortige Hilfe

Jetzt mit einem Anwalt sprechen – ohne Wartezeit, ab CHF 49.

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Frist im Blick behalten

Bei missbräuchlicher Kündigung laufen 180 Tage ab Ende der Kündigungsfrist. Danach ist die Klage ausgeschlossen.

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