Markenrecht – das Wesentliche in Kürze
- Marke schĂĽtzt Kennzeichen fĂĽr Waren/Dienstleistungen (Wort, Bild/Logo, Wort-Bild, 3D, Klang).
- Voraussetzungen: Unterscheidungskraft, keine FreihaltebedĂĽrftigkeit, keine IrrefĂĽhrung/Hoheitszeichen.
- Schutzumfang: Exklusivrecht für eingetragene Klassen (Nizza-Klassifikation), gegen identische/ähnliche Zeichen.
- Dauer: 10 Jahre ab Anmeldung, beliebig verlängerbar.
Schutz entsteht durch Eintragung (Schweiz: IGE). Ohne Registereintrag ist die Durchsetzung stark erschwert.
Konkrete Schritt-für-Schritt-Anleitungen – so kommen Sie sicher ans Ziel:
A) Vorab-Recherche & Risikocheck
- Zeichen definieren (Wort/Logo) & Waren/Dienstleistungen nach Nizza grob zuordnen.
- Ähnlichkeitsrecherche (Schriftbild, Klang, Bedeutung) in relevanten Registern (CH/EU/international).
- Risiken bewerten: Kollisionen? beschreibende Anteile? geografische Angaben?
- Strategie wählen: Anpassung, Disclaimer, Logo-Variante, Co-Existenz verhandeln.
B) Anmeldung in der Schweiz (IGE)
- Klassen & Verzeichnis sauber formulieren (keine zu engen/zu weiten Begriffe).
- Einreichen beim IGE (Form, Darstellung, Priorität, Gebühren).
- Amtliche PrĂĽfung (Absolute Schutzhindernisse) & Publikation (Widerspruchsfrist 3 Monate).
- Eintragung, Schutzbeginn, Monitoring einrichten.
C) Widerspruch, Abmahnung & Vergleich
- Ähnlichkeit & Verwechslungsgefahr prüfen (Zeichen, Waren/DL, Kennzeichnungskraft, Publikumswahrnehmung).
- Belege sichern (Benutzung, Bekanntheit, Prioritäten, Vertrieb).
- Kontakt/Abmahnung: Unterlassung, Löschung, Übertragung, Kosten; ggf. Cooling-Off nutzen.
- Vergleich (Co-Existenz, Klassenabgrenzung, Gebiet, Rebranding-Fristen) – oder Verfahren führen.
D) Durchsetzung & Verteidigung
- Monitoring (Register, Domain, Plattformen) + Beweissicherung (Screens, Kauf, Logs).
- Unterlassung, Auskunft, Beseitigung, Schadenersatz/Gewinnherausgabe prĂĽfen.
- Einstweilige Massnahmen bei Dringlichkeit (Sperre, Beschlagnahme, Takedown).
- Prozess/Schiedsverfahren oder Vergleich (Praxis: oft kosteneffizienter).
E) International erweitern (EU & WIPO)
- EU-Marke (EUIPO) oder nationale Anmeldungen? Budget/Risiko abwägen.
- IR-Marke (WIPO/Madrid) auf Basis CH/EU – Zielstaaten auswählen.
- Prioritäten & Fristen nutzen (6 Monate ab erster Anmeldung).
- Lokale Besonderheiten (Benutzungspflichten, Einredepraxis) einplanen.
Häufige Stolpersteine – schnell vermeiden
- Nur Google-Suche statt Register-Ähnlichkeitsrecherche (Bild/Klang/Bedeutung fehlt).
- Beschreibende Marken („Fresh Bread“) – fehlende Unterscheidungskraft → Ablehnung.
- Falsche Klassen (zu eng/zu weit) → Lücken oder unnötige Konflikte.
- Keine Benutzung: nach 5 Jahren droht Verfall (Benutzungszwang).
- Domain ≠Marke: Domain-Registrierung allein gibt kaum Durchsetzungskraft.
- Rebranding ohne Plan – Co-Existenz/Übergangsfristen wären oft verhandelbar.
Mini-Checklisten
Vor Anmeldung
- Ähnlichkeitsrecherche (Wort/Logo, CH/EU/IR)?
- Nizza-Klassen & Verzeichnis geprĂĽft?
- Grafikvarianten & Disclaimer-Strategie?
- Benutzungs-/Launch-Plan dokumentiert?
Bei Konflikt
- Beweise & Prioritäten gesichert?
- Verwechslungsgefahr sauber analysiert?
- Co-Existenz/Abgrenzung sondiert?
- Fristen (Widerspruch/Benutzung) im Blick?
Kurz beantwortet – häufige Fragen
Reicht eine Domain/Handelsregistereintrag als Markenschutz?
Wie lange dauert die Eintragung?
Muss ich die Marke benutzen?
SchĂĽtzt meine CH-Marke auch im Ausland?
Wie wir helfen – schnell & pragmatisch
Telefon
Kurzklärung, To-dos, Fristen – ideal vor Anmeldung/Widerspruch.
Online
Recherche-Report, Klassenentwurf, Abmahnungs-/Vergleichsmuster.
Vertretung
Anmeldung (IGE/EUIPO/WIPO), Widerspruch, Verfahren & Vergleiche.
Hinweis
Wichtiger Hinweis:
Diese Inhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung; keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität.