Das Wichtigste in KĂĽrze
- Ein Erbvertrag ist ein beurkundeter Vertrag zwischen dem Erblasser und mindestens einer weiteren Partei.
- Er bindet alle Unterzeichnenden und kann nur einvernehmlich geändert oder aufgehoben werden.
- Er kann mit Ehe- oder Partnerschaftsverträgen kombiniert werden.
- Ein Anwalt fĂĽr Erbrecht begleitet Sie bei Form, Inhalt und Pflichtteilsthemen.
Was ist ein Erbvertrag?
Der Erbvertrag erlaubt es Erwachsenen ab 18 Jahren, in Anwesenheit eines Notars und zweier Zeugen verbindliche Vereinbarungen über die künftige Verteilung ihres Vermögens zu treffen. Im Gegensatz zum Testament kennen alle Parteien den Inhalt des Vertrags von Anfang an.
Voraussetzungen fĂĽr den Abschluss
- Urteilsfähigkeit aller Vertragsparteien
- Freiwillige Zustimmung ohne Zwang oder Täuschung
- Ă–ffentliche Beurkundung beim Notar
- Unterzeichnung durch Erblasser und Vertragspartner in Gegenwart zweier unabhängiger Zeugen
Aufbewahrung und Registereintrag
Der Notar verwahrt den Erbvertrag (Original oder Kopie); auf Wunsch lässt sich ein Hinweis im zentralen Testamentsregister eintragen, um den Fund zu erleichtern.
Auslegung des Vertrags
Erbverträge werden nach dem Vertrauensprinzip ausgelegt: Streitfragen klärt man nach dem Verständnis, das die Parteien vom Vertrag hatten, nicht nach reinem Wortlaut.
Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?
Ein Erbvertrag bietet sich an, wenn:
- Paaren gegenseitiger Erbverzicht der Kinder abgesichert werden soll
- eine feste Zusage fĂĽr Pflege- oder VorleistungsÂentschädigungen hinterlegt werden soll
- Unternehmensnachfolgen verbindlich geregelt werden mĂĽssen
Erbvertragsarten
1. Erbzuwendungsvertrag
Der Erblasser setzt den Vertragspartner als Erben oder Vermächtnisnehmer ein – ideal, um bestimmte Personen oder Organisationen bevorzugt zu bedenken.
2. Erbverzichtsvertrag
Ein potenzieller Erbe verzichtet gegen eine Gegenleistung ganz oder teilweise auf seinen Pflichtteil – praktisch, um Streit vorzubeugen oder schon zu Lebzeiten Vermögen zu übertragen.
Inhalte und Schranken
Ein Erbvertrag kann dieselben VermögensÂanordnungen enthalten wie ein Testament, ausgenommen die Willensvollstreckung. Alle pflichtteilsgeschĂĽtzten Erben mĂĽssen zustimmen, wenn ihre AnsprĂĽche betroffen sind.
Kombination mit Ehe- und Partnerschaftsvertrag
Häufig werden Ehe- und Erbvertrag in einem Dokument vereint, um gĂĽterrechtliche und erbrechtliche Fragen gleichzeitig zu regeln. Auch Konkubinatspartner lassen sich so in die Nachlassplanung einbinden – etwa durch Verzichtserklärungen oder LebensversicherungsÂbegĂĽnstigungen.
Formvorschriften & Besondere Regeln
- Notarielle Beurkundung nach Art. 499 ZGB
- Unterzeichnung in Gegenwart von zwei unparteiischen Zeugen
- Zeugen dĂĽrfen weder in direkter Linie verwandt sein noch selbst BegĂĽnstigte sein
Bindungswirkung
Ein Erbvertrag lässt sich nur mit Zustimmung aller Parteien ändern oder aufheben. Einseitige Änderungen sind ausgeschlossen, es sei denn, ein schwerwiegender Anfechtungsgrund (z. B. arglistige Täuschung) wird nachgewiesen.
Anfechtung & Pflichtteil
Pflichtteilsberechtigte (Kinder, Eltern, Lebenspartner) können nur mit ihrem Einverständnis auf ihren Anteil verzichten. Liegt ein Anfechtungsgrund wie Willensmängel oder Zwang vor, kann der Vertrag vor Gericht angefochten werden.
Auswirkung bei Scheidung
Ein Erbvertrag bleibt grundsätzlich wirksam, wenn er nicht explizit eine automatische Ungültigkeit bei Scheidung vorsieht. Eine klare Regelung im Vertrag schützt vor unerwünschten Überraschungen.
Kosten
Die Notargebühren richten sich meist nach dem Geschäftswert – bis zu 1 % des reinen Vermögens. Hinzu kommen gegebenenfalls Anwaltshonorare nach Stunden- oder Pauschalvereinbarung.
Worauf Sie achten sollten
- FrĂĽhzeitige Beratung durch einen spezialisierten ErbrechtsÂanwalt
- Sorgfältige Abklärung pflichtteilsrechtlicher Konsequenzen
- Klare Formulierungen und vollständige Nennung aller Beteiligten
Wichtiger Hinweis:
Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen dienen ausschliesslich allgemeinen InformationsÂzwecken und erheben keinen
Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der
Nutzung der Inhalte entstehen, ist ausgeschlossen. Diese Ăśbersicht ersetzt in keinem Fall eine individuelle Rechtsberatung.
Bitte ziehen Sie fĂĽr eine verbindliche Beurteilung und Vertretung unbedingt einen qualifizierten Rechtsanwalt hinzu.