Der Weg zum Gericht (Zivilrechtliche Angelegenheit)
Allgemein
Gerichtsverfahren sind nicht einfach zu führen und überfordern juristische Laien
vielfach.
Mit dem «vereinfachten Verfahren» hat sich das geändert. Wir zeigen Ihnen, wie ein Gerichtsverfahren
in der Regel abläuft und was es zu beachten gilt.
Gerichtsverfahren sind meist kompliziert und laufen nach starren Regeln ab, welche
dem Laien oft nicht vertraut sind.
Während einer Gerichtsverhandlung werden die Parteien darüber hinaus mit Fachausdrücken konfrontiert, welche Sie
allenfalls nicht verstehen. Vom Gericht darf man keine Hilfe erwarten, denn es
ist jeder Partei selbst überlassen, den Sachverhalt verständlich vorzutragen und sämtliche Beweismittel korrekt
einzureichen und zu benennen. Geht dann eine wichtige
Tatsache oder ein Beweis vergessen, riskiert die Partei, den Prozess zu verlieren. Diese Gefahr besteht auch, wenn
eine schriftliche Anordnung des Gerichts missverstanden, die Vorladung nicht abgeholt, eine Frist verpasst
oder einen Kostenvorschuss nicht rechtzeitig geleistet wird. Dies bedeutet, das man als Laie mit der Führung eines
Gerichtsprozesses schlicht überfordert wird.
Anfang 2011 wurde die Schweizerische Zivilprozessordnung eingeführt, welche für
die gesamte Schweiz Gültigkeit hat.
Mit dem neuen «vereinfachten Verfahren» sollen sich die oben beschriebenen Schwierigkeiten nun ändern.
Ein neues Verfahren wird unter anderem für Forderungsstreitigkeiten
bis zu 30'000 Franken angewendet und soll es dem Laien ermöglichen, selbst zu seinem Recht zu kommen.
Beispiel: Die ehemalige Freundin bezahlt das Darlehen für ihr neues Auto nicht zurück.
Wie ein solches Verfahren abläuft, zeigen wir Ihnen anhand eines Beispiels auf
Sie haben Ihrer ehemaligen Freundin Lara C. vor zwei Jahren 6'000 Franken geliehen,
damit sie sich ein neues Auto kaufen konnte.
Für die Übergabe des Geldes, haben Sie eine Quittung erhalten – einen schriftlichen
Vertrag gibt es hingegen nicht. Als Sie das Geld bei Lara C.
zurückverlangen, weigert sich diese, zu zahlen. Sie behauptet, Sie hätten ihr das Geld geschenkt und die Quittung sei nur
der Form halber ausgestellt worden.
Da bleibt nur der juristische Weg. Dazu muss man zuerst einmal zur Schlichtungsbehörde resp. zum Friedensrichter. Wenn Lara
C. die Forderung auch bei dieser
Verhandlung bestreitet, kann der Schlichter die sogenannte Klagebewilligung (Weisung ans Gericht) ausstellen. Damit können
Sie innert dreier Monate
Klage beim Gericht einreichen. Dann folgen – wie hier aufgelistet – fünf Schritte.
1. Schritt: Lassen Sie sich durch einen Anwalt beraten
Sie haben die Wahl, den Prozess gegen Lara C. selber zu führen oder sich durch
einen Anwalt vertreten zu lassen – vor Gericht
besteht kein Anwaltszwang. Bekanntlich arbeiten Anwälte aber nicht gratis. Bei einer Streitsumme von weniger als 10'000
Franken
ist der Beizug eines Rechtsvertreters für das ganze Verfahren schlicht zu teuer. Denn selbst wenn Sie gewinnen, werden Ihnen
in
der Regel nicht sämtliche Anwaltskosten von der Gegenpartei ersetzt.
Da es immerhin um ein paar tausend Franken geht, sollten Sie auf eine kurze Beratung
durch einen Anwalt vor dem Einreichen der Klage aber trotzdem nicht verzichten.
Denn Sie sollten unbedingt wissen, wie Ihre Prozesschancen stehen. Können Sie Ihren
Anspruch beweisen? Wie hoch sind die mutmasslichen Prozesskosten? Wo müssen Sie
die Klage
einreichen? Und wie formulieren Sie das Rechtsbegehren? Diese Fragen sollte Ihnen der Anwalt beantworten. Zudem kann er
Ihnen Tipps
geben, wie Sie sich im Prozess verhalten sollen. Eine solche minimale Beratung dauert bei einfachen Fällen nicht mehr als
eine bis
drei Stunden und kostet daher auch nicht alle Welt. Bei einem Stundenansatz des Anwalts von 300.- Franken, sind dies somit
irgendwo zwischen 300.- bis 900.- Franken,
welche sich lohnen.
Für eine schnelle Antwort durch einen Anwalt, können Sie den konkreten Sachverhalt
durch die
Online-Rechtsberatung
von SwissAnwalt beurteilen lassen.
Fassen Sie den Sachverhalt kurz schriftlich zusammen und teilen Sie dem Anwalt mit, dass Sie vor Gericht
klagen möchten. Rechnen Sie damit, dass er für die Abklärungen von Chancen und Risiken sowie für die schriftliche Antwort,
mindestens eine Stunde Zeit aufwenden muss. Wenn Sie nicht
sicher sind, welchen Betrag Sie dem Anwalt bieten sollten, dann verlangen Sie von SwissAnwalt eine entsprechende Offerte.
Allfällige Beweismittel können Sie gleichzeitig mit der Anfrage übermitteln.
Sollte der Aufwand grösser als eine Stunde sein, dann wird der Anwalt das mit Ihnen
besprechen und allenfalls auch noch zusätzliche Informationen von Ihnen einfordern.
2. Schritt: Reichen Sie die Klage ein
Wägen Sie vor dem einreichen der Klage die aufgezeigten Prozessrisiken mit den gesamten
Kosten ab, welche Ihnen der Anwalt aufgezeigt hat.
Entscheiden Sie sich für eine Klage, reichen Sie diese beim Gericht ein – zusammen mit der Klagebewilligung
und allen verfügbaren Beweismitteln. Zuständig ist das Gericht am Wohnsitz des Beklagten.
Die Klage müssen Sie nicht schriftlich begründen. Es genügt, wenn Sie zum Beispiel
schreiben: «Lara C. schuldet mir 6'000 Franken,
bestreitet das aber. Ich will das Geld zurück, ausserdem soll Lara C. die Gerichtskosten übernehmen und mir eine Entschädigung
für meine Umtriebe bezahlen.»
Sie begründen die Klage besser nicht, denn so geht der Prozess schneller voran.
Ohne schriftliche Begründung lädt das
Gericht die Parteien sofort zur mündlichen Verhandlung vor. Bei begründeter Klage hingegen, wird zunächst ein Schriftenwechsel
angeordnet.
Die Klage wird dann der beklagten Partei zugestellt, und diese erhält die Möglichkeit, schriftlich dazu Stellung zu nehmen.
Das verzögert das Verfahren.
Wenn Sie sich ohne Anwalt unsicher fühlen, dann nehmen Sie unbedingt einen Anwalt
an die Verhandlung mit, auch wenn Sie das etwas kostet. Auch sollten Sie sich übelegen
einen Anwalt mitzunehmen, wenn die Gegenpartei mit einem Anwalt vor dem Richter
erscheint.
3. Schritt: Sie müssen die Kosten vorschiessen
Haben Sie die Klage ohne schriftliche Begündung eingereicht, prüft das Gericht
als Erstes verschiedene formelle Voraussetzungen – zum Beispiel seine
Zuständigkeit – und entscheidet dann, ob es auf Ihre Klage überhaupt eintritt.
Anschliessend wird das Gericht von Ihnen als Kläger einen Vorschuss für die mutmasslichen
Gerichtskosten verlangen.
Die Höhe der Gerichtskosten ist vom jeweiligen Kanton abhängig. Bei einer Streitsumme
von 6'000 Franken beträgt die Gerichtsgebühr zum Beispiel
im Kanton Zürich rund 1'200 Franken. Sollten Sie den Prozess verlieren, müssen Sie mit zusätzlichen Kosten in Höhe von rund
CHF 1'600.- an Parteientschädigung
rechnen. Lassen Sie sich die Prozessrisiken also durch einen Anwalt von SwissAnwalt genau aufzeigen.
Gebührenrechner Gerichte Zürich
Den verlangten Vorschuss müssen Sie unbedingt bezahlen, und zwar innerhalb der vom
Gericht angesetzten Frist. Ansonsten wird auf Ihre Klage
nicht eingetreten. Als rechtzeitig gilt, wenn er spätestens am letzten Tag der Frist am Postschalter einbezahlt oder Ihrem
schweizerischen Post- oder
Bankkonto belastet wird.
Keine Vorschusspflicht besteht nur, wenn Sie Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege
(UP) haben und ein entsprechendes Gesuch einreichen.
Der Anspruch besteht, wenn Sie nicht genügend finanzielle Mittel haben, um neben Ihrem Lebensunterhalt auch noch für die
Gerichtskosten aufzukommen.
Zudem darf der Prozess weder mutwillig noch aussichtslos sein.
Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege
4. Schritt: Die Verhandlung vor dem Gericht
Wenn Sie den Vorschuss einbezahlt haben, erhalten Sie und die beklagte Partei die
Vorladung zur Verhandlung. Bereiten Sie sich gut darauf vor.
Wenn Sie sich von einem Anwalt von SwissAnwalt haben beraten lassen, dann studieren Sie das schriftlich zugesandte Dokument
nochmals gründlich und nehmen
Sie dieses an die Verhandlung mit. Notieren Sie sich insbesondere auch, worauf Sie Ihren Anspruch stützen (zum Beispiel
auf den mündlichen
Darlehensvertrag) und mit welchen Beweismitteln Sie ihn belegen wollen.
Sie und die Beklagte haben an der Verhandlung je zwei Mal die Gelegenheit zu sprechen
und zur Sache Stellung zu nehmen. Sie begründen Ihre Klage (Klagebegründung),
der Beklagte antwortet darauf (Klageantwort). Anschliessend können Sie zu den Gegenargumenten Stellung nehmen (replizieren),
worauf der Beklagte
nochmals zu Wort kommt (duplizieren). Wichtig ist, dass Sie alle Ausführungen Ihres Gegners, die nicht zutreffen, unbedingt
bestreiten, sonst gelten sie
als richtig. Ihre Vorbringen werden während der Verhandlung auf Tonband aufgenommen oder schriftlich protokolliert, womit
eine Bestreitung jederzeit nachvollzogen
werden kann.
Nach der Anhörung teilt das Gericht, allenfalls der Einzelrichter, den Parteien
in der Regel seine Einschätzung der Prozesschancen mit und unterbreitet ihnen einen
Vergleichsvorschlag.
Diesen können Sie annehmen oder ablehnen. Das gleiche Recht steht auch der Beklagten zu.
Kommt kein Vergleich zustande, muss das Gericht die Beweise prüfen, falls relevante
Behauptungen bestritten wurden. Allenfalls befragt es zu einem späteren Zeitpunkt
bei einer Zeugeneinvernahme allfällige Zeugen oder holt unter Umständen gar ein
Gutachten ein, falls Lara C. die Echtheit ihrer Unterschrift bestreitet. Ist die
sogenannte
Beweisabnahme beendet, erhalten die Parteien erneut die Gelegenheit, Stellung zu nehmen.
5. Schritt: Urteil und Rechtsmittel
Das Gericht hat die Möglichkeit seinen Entscheid an der Verhandlung mündlich zu
eröffnen oder ihn den Parteien schriftlich mitzuteilen. In beiden Fällen muss es
den Entscheid nur dann begründen, wenn eine der Parteien das innerhalb von zehn
Tagen verlangt. Unterlassen das beide Parteien, dann gilt dies als Verzicht auf
ein
Rechtsmittel und das Urteil wird rechtskräftig. Es kann nicht mehr angefochten werden.
Falls Sie das Urteil an die nächste Instanz weiterziehen möchten, weil das Gericht
gegen Sie entschieden hat, dann müssen Sie zuerst eine schriftliche Begründung verlangen.
Sobald Sie das begründete Urteil erhalten, studieren Sie dieses genau.
Falls Sie mit der Begründung nicht einverstanden sind, können Sie das Urteil an
die nächste Instanz weiterziehen – im Fall von Lara C. ans Obergericht.
Wenn Sie ein Rechtsmittel ergreifen und an die nächste Instanz gehen wollen, sollten
Sie umgehend einen Anwalt beiziehen. Denn Sie müssen innerhalb von 30 Tagen eine
schriftliche
Beschwerde einreichen.
Darin haben Sie genau darzulegen, weshalb aus Ihrer Sicht die Gründe berechtigt
sind, weshalb Sie den Entscheid für falsch halten und ihn anfechten. Dies ist eine
sehr anspruchsvolle Aufgabe, bei der Sie auf juristische Hilfe angewiesen sind.
Auch wenn Sie den Prozess gewinnen, kommen Sie nicht automatisch zu Ihrem Geld.
Zahlt Lara C. nämlich nicht freiwillig resp. auf Aufforderung hin, müssen Sie die Betreibung beim zuständigen Betreibungsamt fortsetzen und die Pfändung von Lara C. beantragen.
Kann bei Lara C. allerdings nicht gepfändet werden weil sie kein Vermögen hat, dann erhalten Sie vom
Betreibungsamt einen Verlustschein.